SCHWERPUNKTTHEMA

Verhaltensbedingte Kündigung: Was sind Ihre Aufgaben und Rechte als MAV?

Verhaltensbedingte Kündigungen sind an der Tagesordnung. Als MAV sind Sie auch vor einer verhaltensbedingten Kündigung zu hören. Was aber ist Ihre Aufgabe im Anhörungsverfahren, worauf sollten Sie achten und was muss Ihnen mitgeteilt werden? Hier erfahren Sie es!

Maria Markatou

15.05.2026 · 4 Min Lesezeit

Keine Kündigung ohne Sie

Ihre Dienststellenleitung muss Sie als MAV nach §§ 30 MAVO bzw. § 42 MVG-EKD bei der ordentlichen Kündigung beteiligen. Das heißt, Sie werden schriftlich über die Kündigung informiert und sollen hierzu eine Stellungnahme abgeben. Das Informationsschreiben mit der Bitte um Stellungnahme muss dabei

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