Verfall von Urlaubsansprüchen

Verfallen Urlaubsansprüche Ihrer Kollegen, wenn der Dienstherr nicht darauf hinweist?

Beim Urlaub hört für viele Kolleginnen und Kollegen der Spaß auf. Greift der Dienstherr in Urlaubsansprüche ein, eskaliert der Streit sehr schnell. Für viel Aufmerksamkeit hat in den letzten Jahren die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gesorgt, wonach Urlaubsansprüche nicht verfallen können, wenn der Arbeitgeber darauf nicht ausdrücklich und rechtzeitig hinweist. Ob das auch für Beamte gilt, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (11.4.2024, Az. 2 A. 6.23).

Maria Markatou

28.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Bundesbeamter verlangte, dass sein über den gesetzlichen Urlaub hinausgehender Anspruch auf Mehrurlaub aus dem Jahr 2021 seinem aktuellen Urlaubskonto gutgeschrieben wird. Aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen hatte er in den Jahren 2021 und 2022 keinen Erholungsurlaub genommen. Ab Juli 2022 schrieb er in Vollzeit die Masterarbeit, die für seine Position im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst erforderlich war.

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