Arbeitgeber kündigt Leiter des Tierheims fristlos
Der Fall: Mit Schreiben vom 28.3.2025 kündigte der Arbeitgeber, also der Verein, dem Leiter des Tierheims fristlos und hilfsweise fristgerecht per Verdachtskündigung. Die Kündigung begründete der Arbeitgeber damit, dass der Arbeitnehmer nach einem Gespräch am 15.3.2025 die Datei „Bestandsliste Katzen“ und eine Datei mit Katzenfotos gelöscht haben soll. Eine Anhörung zu diesem Vorwurf hatte es nicht gegeben. Zudem behauptete der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt, dass eine Datei mit Lichtbildern aller Katzen, von allen Seiten, nach seiner Kenntnis nicht existiere. Es sei lediglich regelmäßig ein Bild für eine Karteikarte angefertigt worden. Diese Bilder seien im Verwaltungsprogramm hinterlegt worden.