AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Verdachtskündigung setzt vorherige Anhörung voraus

Neben der verhaltensbedingten Kündigung, die auf einem Tatsachenvorwurf beruht, gibt es die Verdachtskündigung. Hier kündigt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin auf Basis des Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung bzw. Straftat. Eine Verdachtskündigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Behauptet der Arbeitgeber, dass das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unabdingbare Vertrauen wegen eines Verdachts eines erheblichen Fehlverhaltens zerstört ist, muss er den Sachverhalt mit zumutbaren Mitteln aufklären. Erst dann ist das Vorgehen gerechtfertigt. Das hat kürzlich das Arbeitsgericht Bocholt entschieden (24.7.2025, Az. 1 Ca 459/25).

Friederike Becker-Lerchner

19.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber kündigt Leiter des Tierheims fristlos

Der Fall: Mit Schreiben vom 28.3.2025 kündigte der Arbeitgeber, also der Verein, dem Leiter des Tierheims fristlos und hilfsweise fristgerecht per Verdachtskündigung. Die Kündigung begründete der Arbeitgeber damit, dass der Arbeitnehmer nach einem Gespräch am 15.3.2025 die Datei „Bestandsliste Katzen“ und eine Datei mit Katzenfotos gelöscht haben soll. Eine Anhörung zu diesem Vorwurf hatte es nicht gegeben. Zudem behauptete der Arbeitnehmer zu einem späteren Zeitpunkt, dass eine Datei mit Lichtbildern aller Katzen, von allen Seiten, nach seiner Kenntnis nicht existiere. Es sei lediglich regelmäßig ein Bild für eine Karteikarte angefertigt worden. Diese Bilder seien im Verwaltungsprogramm hinterlegt worden.

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