Der Fall: Seit über 10 Jahren ist ein Arzt als Chefarzt der Gynäkologie bei einem Krankenhaus beschäftigt. Dieses stand in Trägerschaft der evangelischen Kirche. Im Dezember 2024 wurde das Krankenhaus im Rahmen eines Betriebsübergangs von einer katholischen Trägergesellschaft übernommen. Im Januar 2025 erging eine Dienstanweisung, mit folgendem Inhalt:
AKTUELLES URTEIL
Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen per Dienstanweisung ist möglich
Dass kirchliche Arbeitgebende besondere Anforderungen an ihre Mitarbeitenden stellen dürfen, ist rechtlich geklärt. Aber wie ist es, wenn eine bestehende evangelische oder weltliche Einrichtung in eine (strengere) katholische Trägerschaft übergeht? Welche Rechte stehen dem neuen Arbeitgebenden dann zu? Für das Direktionsrecht gibt es hierzu eine brandneue Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm (8.8.2025, Az. 2 Ca 182/25).