Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte sogenannte Keylogger auf den Rechnern seiner Beschäftigten installiert. Diese Software zeichnet die Tastaturanschläge der Beschäftigten auf. So kann der Arbeitgeber überprüfen, was der Beschäftigte tippt – und damit auch, ob er Privates am Computer erledigt oder nicht. Der Arbeitnehmer stand im Verdacht, private Dinge am Dienst-PC zu erledigen.
DIGITALER STRESS
Urteil zur Digitalisierung und Überwachung: Nicht alles ist erlaubt!
Von technischer Seite her ist zwar inzwischen sehr viel möglich, rechtlich ist aber auch im Zeitalter der Digitalisierung nicht alles erlaubt. Achten Sie auf die erweiterten Möglichkeiten Ihres Dienstherrn und steuern Sie gegen, denn erweiterte Überwachungsmöglichkeiten setzen Sie und Ihre Kollegen unter (digitalen) Stress. Aber Sie können zusammen mit dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gegensteuern (27.7.2017, Az. 2 AZR 681/16).