ARBEITSRECHT

Urlaubsverzicht kann nicht im Prozessvergleich erklärt werden

Gerade in Kündigungsschutzverfahren wird vor dem Arbeitsgericht sehr oft ein Vergleich geschlossen. Hier wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses meist gegen Abfindung geregelt. In diesen Vergleichen wird meist auch eine Regelung zum Urlaub und dessen Abgeltung getroffen. Eines ist nach diesem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) klar: Auf Urlaubsansprüche kann im Vergleich nur bedingt verzichtet werden (BAG, 3.6.2025, Az. 9 AZR 104/24).

Maria Markatou

11.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Arbeitnehmer war vom 1.1.2019 bis zum 30.4.2023 als Betriebsleiter beschäftigt. Ab dem 1.1.2023 bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses war er durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Urlaub konnte er in dieser Zeit demnach nicht nehmen. Der Arbeitgeber kündigte schlussendlich. Der Beschäftigte klagte. Vor Gericht einigte man sich am 31.2.2023 in einem Vergleich unter anderem darauf, dass

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!