HÄTTEN SIE’S GEWUSST?

Urlaubssperre kann nicht ohne Sie als Personalrat verhängt werden

Manchmal ist es für Ihren Dienstherrn sinnvoll, eine Urlaubssperre einzurichten, etwa dann, wenn dringende termingebundene Arbeiten erledigt werden müssen – denken Sie nur an die Coronazeit. Urlaub für das medizinische Personal war damals undenkbar.

Maria Markatou

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Sie bestimmen mit

Aber: Generelle Regelungen für eine Urlaubssperre unterliegen Ihrem Mitbestimmungsrecht als Personalrat. Nur wenn dringende dienstliche Gründe vorliegen, dürfen Dienstherren eine solche Urlaubssperre aussprechen. Und ohne Ihre Zustimmung geht hier gar nichts.

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