Arbeitsrecht

Urlaubsrecht: Zwölftelung im öffentlichen Dienst

Treten Beschäftigte unterjährig ihren Dienst an oder beenden sie diesen, stellt sich immer die Frage nach dem Urlaub. Erhalten sie diesen voll oder ganz oder muss gezwölftelt werden? Wie ist es im Bundesurlaubsgesetz geregelt und gibt es hierzu tarifvertragliche Abweichungen? Die Antworten auf diese Fragen lesen Sie hier.

Maria Markatou

15.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Das sagt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

In § 3 BUrlG ist der gesetzliche Mindesturlaub geregelt. Bei einer 5-Tage-Woche sind dies 20 Tage. Nach § 5 Abs. 1 BUrlG haben Beschäftigte einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wenn sie vor der 6-monatigen Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden oder wenn sie nach Erfüllung der Wartezeit in der ersten Hälfte (vor Ablauf des 30.6.) eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

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