Frage:
Eine Mitarbeiterin hat zum 31.03.2026 gekündigt. Das Urlaubsgeld wird in unserer Firma immer im Juni ausbezahlt. Gemäß Arbeitsvertrag, steht der Arbeitnehmerin Urlaubsgeld anteilig zu. Trifft das in unserem Falle nur zu, wenn sie im Monat der Auszahlung noch im Betrieb ist, oder muss das Urlaubsgeld anteilig zu den 3 Monaten, die sie dieses Jahr noch gearbeitet hat ausbezahlt werden?