Der Fall: Eine Therapeutin hatte arbeitsvertraglich einen Jahresurlaub von 29 Arbeitstagen. Ab dem 24.8.2015 befand sie sich im Mutterschutz. Nach dem Mutterschutz ging sie in Elternzeit. Darauf folgte unmittelbar ein weiterer Mutterschutz mit Elternzeit bis zum 25.11.2020. Mit Schreiben vom 8.7.2020 kündigte sie.
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