Wissenswert

Urlaubsabgeltung bei Elternzeit und Mutterschutz

Wird Urlaub nicht angetreten, verfällt dieser irgendwann. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt aber, dass eine Frau, die ihren Urlaub vor Antritt des Mutterschutzes nicht oder nicht vollständig nehmen konnte, diesen nach dem Mutterschutz im laufenden oder im Folgejahr nehmen kann. Eine ähnliche Regelung findet sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Hemmen aber diese Regelungen den Urlaubsverfall (Bundesarbeitsgericht, 16.4.2024, Az. 9 AZR 165/23)?

Maria Markatou

24.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Therapeutin hatte arbeitsvertraglich einen Jahresurlaub von 29 Arbeitstagen. Ab dem 24.8.2015 befand sie sich im Mutterschutz. Nach dem Mutterschutz ging sie in Elternzeit. Da­rauf folgte unmittelbar ein weiterer Mutterschutz mit Elternzeit bis zum 25.11.2020. Mit Schreiben vom 8.7.2020 kündigte sie.

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