WISSENSWERTES

Urlaub bei Beschäftigungsverboten

Wenn sich bei einer Frau mehrere Schwangerschaften und Beschäftigungsverbote aneinanderreihen, was passiert dann mit dem Urlaub (Bundesarbeitsgericht, 20.8.2024, Az. 9 AZR 226/23)?

Maria Markatou

17.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Verbot reiht sich an Verbot

Der Fall: Eine Beschäftigte verlangte die Abgeltung von 68 Arbeitstagen Urlaub aus den Jahren 2017 bis 2020 von ihrem Arbeitgeber. Mit Wirkung zum 1.12.2017 sprach der Arbeitgeber für die seinerzeit schwangere Beschäftigte ein Beschäftigungsverbot aus. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt aus dem laufenden Kalenderjahr 5 Tage Resturlaub. Durch Mutterschutzfristen und Stillzeiten für ihre Kinder reihten sich bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehrere Beschäftigungsverbote nahtlos aneinander.

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