BEAMTENRECHT
Untersuchungsanordnung ist auch nach 15 Jahren AU noch rechtmäßig
Kürzlich sorgte ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung einer seit 2009 dienstunfähigen Lehrerin für erhebliches Aufsehen in den Medien (OVG Münster, 12.8.2025, Az. 6 B 724/25). Aber was steckt eigentlich hinter der Entscheidung und was bedeutet das für Ihre Arbeit als Personalrat?
Maria Markatou
10.10.2025
·
2 Min Lesezeit
15 Jahre Arbeitsunfähigkeit (AU) ohne Reaktion
Der Fall: Eine verbeamtete Studienrätin war seit 2009 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt, überwiegend aufgrund psychischer Erkrankungen. Mehr als 15 Jahre unternahm der Dienstherr nichts. Insbesondere leitete er keine Schritte ein, um die Arbeitsfähigkeit zu prüfen.
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