Grundsätzlich ist der Gesundheitszustand von Beamten erst einmal deren Privatangelegenheit. Allerdings hat natürlich auch der Staat ein Interesse daran, dass Beamtinnen und Beamte dienstfähig sind. Deshalb kann er die Dienstfähigkeit ärztlich begutachten lassen. Verweigern die Betroffenen die Mitwirkung an einer solchen Untersuchung, kann ihre Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand rechtmäßig sein (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 27.6.2024, Az. 2 C 17.23).
Der Fall: Es ging um den Fall einer verbeamteten Lehrerin. Im Laufe der Zeit kam es immer wieder zu dienstlichen Konflikten. Der Dienstherr hatte deshalb Zweifel an ihrer Dienstfähigkeit. Um diesen Zweifeln nachzugehen, ordnete er wiederholt eine amtsärztliche Untersuchung der Lehrerin an.
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