AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Unterschrift vor Arbeitsaufnahme ist ein Muss

Befristete Arbeitsverträge sind an viele Voraussetzungen gebunden. Arbeitgebern unterlaufen beim Abschluss immer wieder Formfehler. Das ist meist von Vorteil für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Denn ist der befristete Arbeitsvertrag nicht wirksam abgeschlossen, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Im folgenden Fall erlaubte das Gericht aufgrund der Eigenart allerdings zumindest die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber (Arbeitsgericht Aachen, 19.11.2024, Az. 8 Ca 3230/23).

Friederike Becker-Lerchner

11.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Trainer hat keine Lizenz

Der Fall: Der Sportdirektor eines Fußballvereins übernahm im Oktober 2022 zunächst interimsmäßig die in der Regionalliga spielende erste Fußballmannschaft als Trainer. Im Dezember 2022 einigte er sich mit dem Verein auf eine vom 1.1.2023 bis 30.6.2024 befristete Beschäftigung als Cheftrainer. Den entsprechenden Vertrag unterzeichnete er Ende Januar 2023.

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