AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Unterschrift vor Arbeitsaufnahme ist ein Muss
Befristete Arbeitsverträge sind an viele Voraussetzungen gebunden. Arbeitgebern unterlaufen beim Abschluss immer wieder Formfehler. Das ist meist von Vorteil für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Denn ist der befristete Arbeitsvertrag nicht wirksam abgeschlossen, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Im folgenden Fall erlaubte das Gericht aufgrund der Eigenart allerdings zumindest die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber (Arbeitsgericht Aachen, 19.11.2024, Az. 8 Ca 3230/23).
Friederike Becker-Lerchner
11.04.2025
·
2 Min Lesezeit
Trainer hat keine Lizenz
Der Fall: Der Sportdirektor eines Fußballvereins übernahm im Oktober 2022 zunächst interimsmäßig die in der Regionalliga spielende erste Fußballmannschaft als Trainer. Im Dezember 2022 einigte er sich mit dem Verein auf eine vom 1.1.2023 bis 30.6.2024 befristete Beschäftigung als Cheftrainer. Den entsprechenden Vertrag unterzeichnete er Ende Januar 2023.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!