EINFÜHRUNG

Unschuldig im Visier

Bei der betriebsbedingten Kündigung geht es um „objektive“ Gründe, also um Gründe, die nicht mit den Mitarbeitenden als Personen zusammenhängen, sondern mit den betrieblichen Strukturen. Das ändert natürlich nichts daran, dass am Ende ganz bestimmte Mitarbeitende von der „objektiven“ Maßnahme sehr subjektiv und ganz persönlich betroffen sind.

Michael Tillmann

18.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Somit sind letztlich auch betriebsbedingte Kündigungen keine ganz emotionsfreien Angelegenheiten. Das gilt umso mehr, wenn nicht nur ein bestimmter Betrieb, eine bestimmte Einrichtung, sondern vielleicht auch eine ganze Branche von Problemen betroffen ist. Dann ist die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz kleiner und die Neigung umso geringer, schnell für eine überschaubare Abfindung den bisherigen Arbeitsplatz aufzugeben.

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