Urteile und Recht

Ungerechtfertigte Kritik kann Abmahnung rechtfertigen

Das Arbeitsgericht Berlin musste sich mit einer Abmahnung beschäftigen, nachdem ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber mit Kritik überzogen hatte (Urt. v. 5.12.2024, Az. 58 Ca 4568/24). Das Urteil betraf ein Mitglied des Personalrats und könnte auch für Sie als Schwerbehindertenvertretung gelten.

Arno Schrader

21.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall

Ein freigestellter Personalrat einer Universität, der gleichzeitig Vorstandsmitglied der ver.di-Betriebsgruppe war, hatte seinem eigenen Arbeitgeber gegenüber schwere Vorwürfe geäußert. In einem Aufruf auf der Website des Arbeitgebers warf er seinem Arbeitgeber vor, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten. Er äußerte zudem, dass der Arbeitgeber dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD befördere.

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