AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Unfall im Homeoffice ist nicht immer Arbeitsunfall

Auch im Homeoffice lauern unerwartete Gefahren. Denn die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Allerdings stellt sich gerade bei einem Unfall im Homeoffice die Frage, ob dieser unfallversichert ist. Das ist nicht immer der Fall, wie Sie der folgenden Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg entnehmen können (9.10.2025, Az. L 21 U 47/23).

Friederike Becker-Lerchner

13.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Brennender E-Roller – Sprung aus dem Fenster

Der Fall: Der Arbeitnehmer war als Softwareentwickler bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Er lebte in der 1. Etage eines Mehrfamilienhauses. Sein Homeoffice war im Wohnzimmer angesiedelt. Im Januar 2021 befand sich der Arbeitnehmer gerade in einer Telefonkonferenz, als er bemerkte, dass Rauch in das Wohnzimmer eintrat. Er öffnete die Tür zum Wohnungsflur, um nach der Ursache zu sehen.

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