Die AGB-Kontrolle ist in den §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Grundgedanke der Regelungen ist, dass ein Vertragspartner, der dem anderen Vertragspartner vertragliche Bestimmungen praktisch vorschreibt, dabei zumindest gewisse Grenzen einhalten muss und nicht unfair zu seinem eigenen Vorteil agieren darf.
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