BEAMTENRECHT

Unerlaubte Nebentätigkeit: Dieses Urteil sollten Sie und Ihre Kollegen kennen

Beamten sind Nebentätigkeiten nur in Grenzen erlaubt. Die landesrechtlichen Vorgaben sind zwar nicht ganz einheitlich. Einheitlich sind aber die Konsequenzen unerlaubter Nebentätigkeiten. Sie können für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen schwerwiegend sein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz im Fall eines als GmbH-Geschäftsführer agierenden Polizeibeamten gerade bestätigt (30.6.2025, Az. 3 A 10419/25).

Maria Markatou

12.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Umfangreiche Nebentätigkeiten ohne Genehmigung

Der Fall: Ein Polizeioberkommissar wurde durch das Urteil des OVG Koblenz aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beamte hatte jahrelang umfangreiche Tätigkeiten als faktischer Geschäftsführer zweier GmbHs im Immobilienbereich ausgeübt – ohne die erforderlichen Nebentätigkeitsgenehmigungen. Das Gericht sah darin ein schweres Dienstvergehen, das das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig zerstört habe.

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