Umfangreiche Nebentätigkeiten ohne Genehmigung
Der Fall: Ein Polizeioberkommissar wurde durch das Urteil des OVG Koblenz aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Beamte hatte jahrelang umfangreiche Tätigkeiten als faktischer Geschäftsführer zweier GmbHs im Immobilienbereich ausgeübt – ohne die erforderlichen Nebentätigkeitsgenehmigungen. Das Gericht sah darin ein schweres Dienstvergehen, das das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig zerstört habe.