AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Unberechtigt Upgrade für Flüge vergeben: Fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt
Upgrades für Flüge dürfen nur ausnahmsweise und nur für ausgewählte Passagiere vergeben werden. Wer die Möglichkeit hat und willkürlich ein Upgrade an einen Passagier herausgibt, verletzt seine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag. Eine außerordentliche Kündigung wegen der unberechtigten Gewährung solcher Vorteile ist jedoch nicht wirksam, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen einer solchen Angelegenheit zuvor nicht abgemahnt hatte. Das gilt zumindest, solange kein erheblicher Vermögensschaden entstanden ist. Das hat das Arbeitsgericht München kürzlich entschieden (4.3.2026, Az. 19 Ca 3599/25).
Friederike Becker-Lerchner
01.06.2026
·
3 Min Lesezeit
Arbeitnehmerin veranlasst Upgrades
Der Fall: Die Arbeitnehmerin ist seit Ende November 2022 bei ihrem Arbeitgeber als „Professional Service 1“ am Flughafen München beschäftigt. Für ihre Tätigkeit erhält sie ein Bruttomonatsgehalt von ca. 2.741,72 €. Sie arbeitet im Check-in am Gate und hat direkten Kundenkontakt.
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