Aktuelle Rechtsprechung für den Betriebsrat

Umkleidezeiten sind auch bei Krankheit und Urlaub zu gewährleisten

Zählt die Zeit, die Ihre Kolleginnen und Kollegen für das An- und Ablegen der Arbeitskleidung benötigen, zur Arbeitszeit bzw. sieht ein Tarifvertrag für diese Zeiten eine Zeitgutschrift vor, hat Ihr Arbeitgeber diese auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder während eines Urlaubs zu gewähren. Und zwar selbst dann, wenn der anwendbare Tarifvertrag eine entsprechende Regelung pro Schicht trifft. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (16.8.2024, Az. 4 Sa 339/20).

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Arbeitnehmer erhält Gutschrift für Umkleidezeiten

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Rettungssanitäter, ist seit Juli 1996 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Seine Arbeitszeit betrug 38,5 Wochenstunden. Für jeden Mitarbeiter des Unternehmens wurde entsprechend dem anwendbaren Tarifvertrag ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, das die individuelle Arbeitszeit festhielt. Dafür bekam der Arbeitnehmer ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2.876,35 €. Der Beschäftigte war verpflichtet, bei seiner Arbeit eine spezielle Schutzkleidung zu tragen. Für das An- und Ablegen der erforderlichen Schutzkleidung erhielt er für jede geleistete Schicht eine pauschale Zeitgutschrift von 12 Minuten.

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