Arbeitnehmer erhält Gutschrift für Umkleidezeiten
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Rettungssanitäter, ist seit Juli 1996 bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Seine Arbeitszeit betrug 38,5 Wochenstunden. Für jeden Mitarbeiter des Unternehmens wurde entsprechend dem anwendbaren Tarifvertrag ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, das die individuelle Arbeitszeit festhielt. Dafür bekam der Arbeitnehmer ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2.876,35 €. Der Beschäftigte war verpflichtet, bei seiner Arbeit eine spezielle Schutzkleidung zu tragen. Für das An- und Ablegen der erforderlichen Schutzkleidung erhielt er für jede geleistete Schicht eine pauschale Zeitgutschrift von 12 Minuten.
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