Betriebsrat ruft Mitglieder einer Minderheitenliste.
Der Fall: Kurz nach seiner Konstituierung hat ein Betriebsrat nacheinander alle gewählten Mitglieder einer Minderheitenliste bis zur Erschöpfung dieser Liste aus dem Betriebsausschuss sowie der Freistellung abberufen. Im Anschluss setzte er auf die frei gewordenen Posten jeweils Mitglieder der Mehrheitsliste. Das missfiel den Mitgliedern der Minderheitsliste. Sie zogen vor Gericht, um die entsprechenden Beschlüsse für unwirksam erklären zu lassen. Damit hatten sie Erfolg.
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