PRAXISWISSEN

Bringen Sie Ihre Ausstattung auf Vordermann – auf Kosten Ihres Arbeitgebers

Damit Sie Ihre Aufgaben gut erledigen können, benötigen Sie Büromaterial, Schulungen usw. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen alles zur Verfügung zu stellen, was Sie für Ihre Arbeit benötigen. Das gilt selbstverständlich auch im letzten Jahr Ihrer Amtszeit.

Friederike Becker-Lerchner

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Definieren Sie den Status quo

In Sachen Ausstattung definieren Sie am besten zunächst einen Ist- und einen Soll-Zustand. Die ein oder andere Sache könnte Ihr Arbeitgeber beim vorherigen Betriebsrat eingespart haben. Teile der Fachliteratur könnten veraltet sein. Verschaffen Sie sich einen Überblick und versuchen Sie, das Optimale herauszuholen.

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