PRAXISWISSEN
So berechnen und prüfen sie, wie viel Urlaub Ihren Kollegen zusteht
Sie und Ihre Kollegen haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) grundsätzlich einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Von den entsprechenden Regelungen kann Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht zum Nachteil Ihrer Kollegen abweichen. Zudem besteht Ihr Urlaubsanspruch unabhängig davon, ob Sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Um genau berechnen zu können, ob ein Kollege seinen Urlaubsanspruch ganz oder teilweise erfüllt hat, müssen Sie wissen, wie viel Urlaub Ihnen und Ihren Kollegen zusteht.
Friederike Becker-Lerchner
02.02.2026
·
1 Min Lesezeit
So lange müssen Sie mindestens tätig sein
Voraussetzung für einen Urlaubsanspruch nach dem BUrlG ist, dass Sie mindestens 1 Monat für Ihren Arbeitgeber tätig waren (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Hierbei wird nicht auf den Kalendermonat abgestellt. Es kommt auf die tatsächliche Dauer der Beschäftigung an.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!