Ihr Arbeitgeber muss Unfälle im betrieblichen Kontext untersuchen. Dies gehört zu seinen Pflichten und ist gesetzlich in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Konkret heißt es in § 6 Nr. 3a ASiG, dass die Sicherheitsfachkraft
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