PRAXISWISSEN FÜR DEN BETRIEBSRAT

Überprüfen Sie verhaltensbedingte Kündigungen mit dieser Checkliste

Arbeitgeber greifen hin und wieder recht schnell zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Als Betriebsrat sind Sie vor jeder Kündigung anzuhören (§ 102 Betriebsverfassungsgesetz). Nutzen Sie die Möglichkeit der Stellungnahme und versuchen Sie, das Beste für den betroffenen Kollegen bzw. die betroffene Kollegin herauszuholen. Die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung entnehmen Sie der Checkliste unten.

Friederike Becker-Lerchner

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Was als Kündigungsgrund in Betracht kommt

Als verhaltensbedingte Kündigungsgründe kommen beispielsweise in Betracht: beharrliche Arbeitsverweigerung, Straftaten gegen Ihren Arbeitgeber, ständige Unpünktlichkeit, wiederholtes, unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes, Selbstbeurlaubungen.

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