Was als Kündigungsgrund in Betracht kommt
Als verhaltensbedingte Kündigungsgründe kommen beispielsweise in Betracht: beharrliche Arbeitsverweigerung, Straftaten gegen Ihren Arbeitgeber, ständige Unpünktlichkeit, wiederholtes, unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes, Selbstbeurlaubungen.
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