Arbeitssicherheit

Überprüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber schon für den Winter vorbereitet ist

Auch wenn der goldene Herbst jetzt Ende September noch strahlt, kommen mit dem Winter unabwendbar Schneematsch, Eis und Frost. Mit einem gut organisierten und vorbereiteten Winterdienst können Sturzunfälle der Kollegen deutlich reduziert werden. Worauf Sie als Betriebsrat hier achten sollten und welche Pflichten Ihr Arbeitgeber hier hat, lesen Sie in diesem Artikel.

Brigitte Ganzmann

01.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Rutschige Wege, Rampen, Parkplätze und Treppen sind im Winter keine Seltenheit. Feuchtes Laub, gefrierende Nässe und Schnee können die innerbetrieblichen Wege zu einer Schlitterpartie für Ihre Kollegen machen. Wurde vergessen, den Streuvorrat im Herbst zu überprüfen, dann kann der Räumdienst nicht richtig streuen und die Wege bleiben lange rutschig. Solche Situationen gibt es bedauerlicherweise in manchen Betrieben im Winter.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • wertvollen Informationen für Ihre Betriebsratsarbeit zum Thema Arbeits- und
    Gesundheitsschutz
  • Checklisten, Mustervorlagen und Übersichten, die Ihnen als Betriebsrat bei Ihren Aufgaben helfen
  • weiteren Tipps und Informationen, die Ihnen im Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber weiterhelfen