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Überlegen Sie, wen Sie einladen müssen und wen Sie einladen wollen

Die Versammlung der schwerbehinderten Mitarbeiter dient in erster Linie Ihrem Austausch mit den Beschäftigten mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Personen. Diese Mitarbeitenden sind immer dabei. Es gibt aber noch weitere Personen, die Sie einladen müssen, und einige, deren Anwesenheit je nach Thema sinnvoll ist.

Britta Schwalm

16.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Für die Versammlung der schwerbehinderten Menschen gilt § 43 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) entsprechend. Danach müssen Sie den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin unter Mitteilung der Tagesordnung immer einladen. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin darf Folgendes:

  • den oder die Inklusionsbeauftragte/n schicken,
  • in der Versammlung der schwerbehinderten Menschen
    über die betriebliche Situation berichten,
  • ein Mitglied der Arbeitgebervertretung mitbringen.

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