Seit 2004 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, den Kollegen nach längerer Krankheit (6 Wochen innerhalb 12 Monaten) ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
SCHWERPUNKTTHEMA
Über 20 Jahre BEM: Wie gut läuft der Prozess in Ihrem Unternehmen?
Hand aufs Herz: Wie gut ist das BEM in Ihrem Betrieb verankert? Wie sehr sind Sie als Betriebsrat Teil des Prozesses? Laut BAuA bekommt nur ca. jeder zweite Kollege nach längerer Arbeitsunfähigkeit ein BEM angeboten. Das ist zu wenig, besonders, da es eine klare gesetzliche Verpflichtung gibt: Ihr Arbeitgeber muss nach § 167 Abs.1 SGB IX ein BEM anbieten. Für Sie als Betriebsrat ist das BEM ein klarer Handlungsauftrag: Sie müssen überwachen, ob Ihr Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt, und gemeinsam mit ihm und dem betroffenen Kollegen klären, wie die Krankheit überwunden werden kann. Durch Sie wird BEM vom rechtlichen Muss zu einer sozialen Chance für die betroffenen Kollegen!