Arbeit in einer Gaststätte?
Der Fall: Ein Beschäftigter arbeitete bei einem Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbands Sachsen e. V. Der Arbeitgeber betreibt ein Eissportzentrum mit Eissporthalle und Eisschnelllaufbahn, das Golfbad „Gesundheitspark“ und verwaltet ein Naherholungsgebiet an einem Stausee. Für alle Einrichtungen hat er den Betrieb eines Gaststättengewerbes bei der zuständigen Behörde angegeben. Da Gaststättengewerbe nicht dem TVöD unterfallen, hat man den Beschäftigten auch nicht nach Tarif bezahlt.
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