SCHWERPUNKTTHEMA

Tue Gutes und sprich darüber: Rechtliche Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats

Die Arbeit des Betriebsrats ist für das Wohl der Belegschaft von zentraler Bedeutung. Doch oft bleibt das Engagement des Gremiums im Verborgenen. Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit kann hier Abhilfe schaffen und das Vertrauen der Mitarbeiter stärken. Gerade jetzt – rund ein Jahr vor den nächsten Betriebsratswahlen – ist das besonders wichtig. Dabei sind jedoch einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, um die Kommunikation rechtssicher und effektiv zu gestalten.

Friederike Becker-Lerchner

28.04.2025 · 4 Min Lesezeit

Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und sie über seine Tätigkeit zu informieren. Gemäß § 43 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist er verpflichtet, mindestens einmal pro Quartal eine Betriebsversammlung einzuberufen und dort einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Daneben können Sie als Betriebsrat aber auch entscheiden, dass Sie weitere Instrumente der internen Öffentlichkeitsarbeit nutzen wollen. Typische Beispiele sind:

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