Frage: „Mein Kollege ist krankgeschrieben, und trotzdem weigert sich unser Dienstherr, die Entgeltfortzahlung zu leisten. Darf er das überhaupt?“
Im Einzelfall leider ja
Maria Markatou: Arbeitsunfähigkeit ist angreifbar
Grundsätzlich gilt: Legt ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vor, muss der Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zunächst davon ausgehen, dass die bescheinigte AU tatsächlich besteht. Der AU-Bescheinigung kommt nämlich ein hoher Beweiswert zu.