LESERFRAGE

Trotz AU-Bescheinigung keine Entgeltfortzahlung – manchmal darf Ihr Dienstherr das

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

12.10.2026 · 3 Min Lesezeit

Frage: „Mein Kollege ist krankgeschrieben, und trotzdem weigert sich unser Dienstherr, die Entgeltfortzahlung zu leisten. Darf er das überhaupt?“

Im Einzelfall leider ja

Maria Markatou: Arbeitsunfähigkeit ist angreifbar

Grundsätzlich gilt: Legt ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vor, muss der Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) zunächst davon ausgehen, dass die bescheinigte AU tatsächlich besteht. Der AU-Bescheinigung kommt nämlich ein hoher Beweiswert zu.

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