Der Fall: Auf einer Baustelle kam es zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Ein Auszubildender im dritten Lehrjahr sollte im dritten Obergeschoss eine Wand und einen Türsturz wegstemmen. Direkt neben der Wand befand sich ein offener Aufzugsschacht. Die Öffnung des Schachts war nur mit einem zweiteiligen Seitenschutz gesichert, dessen Oberkante bei 1,70 m lag. Im Schacht selbst gab es keine weitere Absicherung (kein Fanggerüst, keine Netze o. Ä.).
RECHT & URTEILE
Tödlicher Baustellenunfall: Was Betriebsräte über Arbeitsschutz Verantwortung wissen müssen
Leider kommt es immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen, im Extremfall sogar mit Todesfolge. Schnell steht dann der Vorwurf fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Raum. Die strafrechtlichen Folgen treffen nicht nur Vorgesetzte, sondern auch andere Mitarbeiter, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung ergibt (Arbeitsgericht Steinfurt, 26.1.2026, Az. 23 Ds 63/25).