Wenn eine Teilzeitkraft jeden Tag arbeitet
Arbeitet eine Teilzeitkraft an gleich vielen Wochentagen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit, ist sie an den jeweiligen Tagen lediglich weniger Stunden tätig, hat sie Anspruch auf genauso viele bezahlte Urlaubstage.
Berechnung bei weniger Arbeitstagen
Sind Ihre Kolleginnen und Kollegen hingegen nicht an jedem Arbeitstag für Ihren Arbeitgeber tätig, startet das Rechnen. Sie müssen dann den Urlaubsanspruch auf die Tage umrechnen, denn dann reduzieren Sie Ihre Urlaubstage entsprechend. Als Urlaubstage sind hier nur die Tage anzurechnen, an denen die Teilzeitkraft arbeiten würde. Hier ein Berechnungsbeispiel:
Urlaubswochen x Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten = Urlaubsanspruch in Tagen
Das Beispiel zeigt Ihnen, wie der Urlaub bei weniger Tagen berechnet wird.