PRAXISWISSEN
Teilzeitkräfte sind auch beim Urlaub gleichzubehandeln
Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen, wenn es um die Berechnung des Urlaubsanspruchs einer Teilzeitkraft geht. Denn so manch ein Arbeitgeber meint, Teilzeitkräfte hätten immer weniger Urlaub. Das stimmt so nicht. Es ist vielmehr zu differenzieren.
Friederike Becker-Lerchner
31.03.2025
·
1 Min Lesezeit
Wenn eine Teilzeitkraft jeden Tag arbeitet
Arbeitet eine Teilzeitkraft an gleich vielen Wochentagen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit, ist sie an den jeweiligen Tagen lediglich weniger Stunden tätig, hat sie Anspruch auf genauso viele bezahlte Urlaubstage.
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