PRAXISWISSEN

Teilzeitkräfte sind auch beim Urlaub gleichzubehandeln

Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen, wenn es um die Berechnung des Urlaubsanspruchs einer Teilzeitkraft geht. Denn so manch ein Arbeitgeber meint, Teilzeitkräfte hätten immer weniger Urlaub. Das stimmt so nicht. Es ist vielmehr zu differenzieren.

Friederike Becker-Lerchner

31.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Wenn eine Teilzeitkraft jeden Tag arbeitet

Arbeitet eine Teilzeitkraft an gleich vielen Wochentagen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit, ist sie an den jeweiligen Tagen lediglich weniger Stunden tätig, hat sie Anspruch auf genauso viele bezahlte Urlaubstage.

Berechnung bei weniger Arbeitstagen

Sind Ihre Kolleginnen und Kollegen hingegen nicht an jedem Arbeitstag für Ihren Arbeitgeber tätig, startet das Rechnen. Sie müssen dann den Urlaubsanspruch auf die Tage umrechnen, denn dann reduzieren Sie Ihre Urlaubstage entsprechend. Als Urlaubstage sind hier nur die Tage anzurechnen, an denen die Teilzeitkraft arbeiten würde. Hier ein Berechnungsbeispiel:

Urlaubswochen x Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten = Urlaubsanspruch in Tagen

Das Beispiel zeigt Ihnen, wie der Urlaub bei weniger Tagen berechnet wird.

Beispiel

Ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit erhalten bei 5 Arbeitstagen pro Woche 30 Tage Urlaub. Ihr Teilzeitmitarbeiter hat für 3 Arbeitstage pro Woche (30 : 5) x 3 = 18 Tage bezahlten Urlaub. Ist die Arbeitszeit einer Teilzeit-Kollegin bzw. eines Teilzeit-Kollegen im gesamten Kalenderjahr unregelmäßig verteilt, kann für die Berechnung nicht eine Arbeitswoche herangezogen werden: Hier muss die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt ermittelt werden.

Für die Errechnung der Jahresarbeitstage sind die auf 52 Wochen bezogenen Werte zu ermitteln. Die Rechenformel lautet hier: gesetzliche oder tarifliche Urlaubsdauer geteilt durch die Jahreswerktage, multipliziert mit der Zahl der Tage, an denen der jeweilige Kollege im Kalenderjahr tatsächlich verpflichtet wird.

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Ich publiziere seit über 20 Jahren im Bereich Arbeitsrecht. Seit 2005 unterstütze ich Betriebsräte in ganz Deutschland Monat für Monat bei ihren fachlichen Herausforderungen. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwältin, […]