SCHWERPUNKTTHEMA
Teilzeit 2026: Was Sie als MAV wissen sollten
In Deutschland gibt es immer mehr pflegende Angehörige. Viele davon arbeiten in Teilzeit, die Pflegeheime sind zu teuer, viele wollen auch nicht die eigenen Eltern in ein Heim geben. Für die Betroffenen ist die Teilzeit nicht immer die erste Wahl, denn es ist klar, dass sich die Teilzeit oft im Alter nicht rechnet, denn sie geht zulasten der Rente. Umso wichtiger ist es, dass Sie als MAV wissen, welche Rechte Teilzeiter*innen haben, und ihnen diese Rechte sichern.
Maria Markatou
14.02.2026
·
4 Min Lesezeit
Definition von Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigt ist laut § 2 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) jede*r Beschäftigte, der*die regelmäßig weniger Stunden in der Woche arbeitet als ein*e vergleichbare*r in Vollzeit beschäftigte*r Kolleg*in. Minijobber*innen sind z. B. klassische Teilzeitbeschäftigte.
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