WISSENSWERTES
Teilarbeitsunfähigkeit kommt zum 1.1.2028
Ist man so krank, dass man nicht zur Arbeit gehen kann, muss man sich krankschreiben lassen. War man länger erkrankt, kann man ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchlaufen oder das Hamburger Modell. Jetzt kommt etwas Neues: die Teilarbeitsunfähigkeit (Teil-AU). Die Neuregelung tritt zum 1.1.2028 in Kraft. Die neue Regelung ist Teil des am 10.7.2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Maria Markatou
07.08.2026
·
2 Min Lesezeit
Warum soll die Teil-AU eingeführt werden?
Das Argument ist, dass Beschäftigte gerade bei längeren Erkrankungen oft dennoch ein bisschen arbeiten können. Für Arbeitgeber und Dienstherren wäre eine solche Teilarbeitsfähigkeit natürlich vorteilhaft.
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