AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Tarifvertrag gilt: Betriebsvereinbarung kann bezahlte Frühstückspause nicht einfach abschaffen

Was ein Tarifvertrag regelt, können auch Sie als Betriebsrat häufig nicht ändern. Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die eine jahrelang gewährte bezahlte Frühstückspause abschafft, ist unwirksam. Das gilt jedenfalls, wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist und der Tarifvertrag bereits eine Regelung zu diesen Inhalten enthält. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (20.5.2025, Az. 1 AZR 120/24).

Friederike Becker-Lerchner

14.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Bezahlte Frühstückspause per Betriebsvereinbarung abgeschafft

Der Fall: Der Arbeitnehmer arbeitete als Werkstattmeister bei einem kommunalen Nahverkehrsbetrieb. Er erhielt wie seine Kolleginnen und Kollegen im Werkstattbereich über Jahre hinweg eine bezahlte 15-minütige Frühstückspause. Die entsprechende Pause wurde zwar zur Arbeitszeit gezählt, jedoch ohne dass die tägliche Arbeitszeit verlängert wurde. Die Praxis nahm er als betriebliche Übung wahr.

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