AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT

Tarifliche Regelung ist diskriminierend

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung, nach der alle Beschäftigten, also auch die Teilzeitbeschäftigten, Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, eine gesetzlich verbotene Diskriminierung ist (LAG Berlin-Brandenburg, 16.5.2025, Az. 12 Sa 1016/24).

Friederike Becker-Lerchner

11.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Was der Tarifvertrag regelt

Wer nach dem Manteltarifvertrag (MTV) für Beschäftigte des Einzelhandels im Land Brandenburg beschäftigt ist, erhält einen Mehrarbeitszuschlag von 25 %, wenn er bzw. sie die tarifvertraglich geregelte Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte von 38 Stunden überschreitet. Diese Regelung gilt für alle Beschäftigten. Sie differenziert nicht nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten.

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