AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
Tarifliche Regelung ist diskriminierend
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat kürzlich entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung, nach der alle Beschäftigten, also auch die Teilzeitbeschäftigten, Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, eine gesetzlich verbotene Diskriminierung ist (LAG Berlin-Brandenburg, 16.5.2025, Az. 12 Sa 1016/24).
Friederike Becker-Lerchner
11.08.2025
·
2 Min Lesezeit
Was der Tarifvertrag regelt
Wer nach dem Manteltarifvertrag (MTV) für Beschäftigte des Einzelhandels im Land Brandenburg beschäftigt ist, erhält einen Mehrarbeitszuschlag von 25 %, wenn er bzw. sie die tarifvertraglich geregelte Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte von 38 Stunden überschreitet. Diese Regelung gilt für alle Beschäftigten. Sie differenziert nicht nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten.
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