Arbeitskampfmaßnahmen unterstützen
Für Arbeitskämpfe sind die Gewerkschaften zuständig. Was Ihnen auf keinen Fall passieren darf, ist der Aufruf zu einem sogenannten wilden Streik, also einem rechtswidrigen Streik. Hat sich der Dienstherr provokativ verhalten und legen Arbeitnehmer daraufhin die Arbeit nieder, können Sie sich unter Umständen solidarisch erklären, Sie dürfen aber niemals selbst zum Streik aufrufen.
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