Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Tappen Sie nicht in diese Personalratsfallen!

Es gibt einige Dinge, die einem Personalrat besser nicht passieren sollten. Bei groben Pflichtverletzungen kann er im schlechtesten Fall sogar aufgelöst werden. Damit Sie in keine dieser Fallen geraten, habe ich Ihnen die größten Fallstricke von A bis Z zusammengestellt.

Maria Markatou

11.11.2024 · 4 Min Lesezeit

Arbeitskampfmaßnahmen unterstützen

Für Arbeitskämpfe sind die Gewerkschaften zuständig. Was Ihnen auf keinen Fall passieren darf, ist der Aufruf zu einem sogenannten wilden Streik, also einem rechtswidrigen Streik. Hat sich der Dienstherr provokativ verhalten und legen Arbeitnehmer daraufhin die Arbeit nieder, können Sie sich unter Umständen solidarisch erklären, Sie dürfen aber niemals selbst zum Streik aufrufen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
  • Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
  • Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
  • Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
  • Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen