RECHT & URTEILE
Sucht ist eine Krankheit – Ihre betroffenen Kollegen sind vom Arbeitgeber auch so zu behandeln
Egal, ob Alkohol-, Drogen-, Mediennutzung- oder Medikamentensucht: In den seltensten Fällen sind betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig in diesem Zustand. Ausdrücklich gesetzlich geregelt ist das Thema Kündigung und Sucht nicht. Laut Rechtsprechung sind die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung anzuwenden, allerdings mit einigen wichtigen Besonderheiten. 2 Urteile des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz zeigen dies exemplarisch.
Brigitte Ganzmann
18.08.2025
·
3 Min Lesezeit
Sucht = Krankheit = krankheitsbedingte Kündigung
Genau wie andere Gerichte auch behandeln die Richter aus Rheinland-Pfalz eine Sucht als das, was sie ist: eine Krankheit. Daher lassen sie keinen Zweifel daran, dass
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