Wissenswertes

Stellenbesetzungen nach dem Leistungsprinzip

Wie weit reicht im öffentlichen Dienst (der Kirchen) eigentlich der Anspruch auf Besetzung von Stellen nach dem Prinzip von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung – insbesondere beim Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens? Lesen Sie im Folgenden einige Informationen dazu.

Ottmar Funk

01.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Das Leistungsprinzip des öffentlichen Dienstes

Der öffentliche Dienst hat bei der Besetzung seiner Stellen die Bestenauslese zu gewährleisten. Dies folgt aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG).

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