Der Fall: Ein 61-jähriger Diplomkaufmann, der viele Jahre im SAP-Bereich gearbeitet hatte, bewarb sich auf eine Stellenanzeige eines Nahrungsmittelkonzerns. Gesucht wurde ein „Mitarbeiter SAP-Anwendungsbetreuung (m/w/d)“. Bezüglich des Karrierelevels war „Berufseinsteiger“ angegeben.
ARBEITSRECHT
Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral sein
Manche Arbeitgebende wollen bewusst eine „Junge-Leute-Kultur“ im Unternehmen fördern. Nur laut sagen dürfen sie das wegen des Diskriminierungsverbots natürlich nicht. Da kommt manch einer auf kreative Ideen. So kommt es vor, dass in einer Stellenanzeige versucht wird, gewissermaßen „durch die Blume“ zu sagen, was offen auf keinen Fall gesagt werden darf.