SCHWERPUNKTTHEMA

Stellen Sie Ihr Sabbatical auf rechtssichere Beine

„Und irgendwann bleib I dann durt, lass' alles lieg'n und steh'n, geh' von daheim für immer fort“, so singt die österreichische Band S.T.S. So weit will ich nicht gehen. Aber: Einmal für ein paar Monate oder mehr raus, eine Reise machen oder endlich die Fortbildung angehen, die man schon lange mal machen wollte. Das wäre doch toll, nur wie soll das gehen? Mit einem Sabbatical!

Maria Markatou

06.06.2025 · 4 Min Lesezeit

Definition des Sabbaticals

Ein Sabbatical ist ein Arbeitszeitmodell, über das Beschäftigte für längere Zeit, meist 3 bis 12 Monate, aus dem Job aussteigen und nach dieser Zeit auf den Arbeitsplatz zurückkehren. Voraussetzung ist, dass sie eine entsprechende vertragliche Grundlage mit der Dienststellenleitung treffen. Ohne Vertrag geht das nicht. Und einen Anspruch auf ein Sabbatical haben Ihre Kolleg*innen auch nicht. Sie als MAV haben leider auch kein direktes Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von Sabbaticals. Allerdings bestehen Mitbestimmungsrechte, falls für die Sabbaticals Arbeitszeitkonten zum Ansparen der Arbeitszeit festgelegt werden.

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