Der Student als selbstständige Lehrkraft
Der Fall: Eine Volkshochschule bot u. a. Kurse zur Vorbereitung auf die Erlangung eines Realschulabschlusses auf dem zweiten Bildungsweg an. Ein Student lehrte als freier Mitarbeiter Recht und Politik. Er unterlag keinem Weisungsrecht. Die VHS stellte die Räume und stimmte die Unterrichtszeiten mit den anderen Dozenten ab. Der Student übermittelte regelmäßig eine Leistungseinschätzung für die einzelnen Schüler an die Fachbereichsleitung. Diese stellte eine Art Zeugnis für die Schüler aus. Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellte Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung für den Studenten fest, die VHS hätte hier also Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten müssen und müsste natürlich für die Zukunft den Studenten als sozialversicherungspflichtig Beschäftigten führen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Personalrat aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- alle 14 Tage erhalten Sie aktuelle und rechtsichere Informationen über die neuesten Urteile und Änderungen der Rechtsprechung
- Sie erhalten direkt umsetzbare Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Tipps
- Neue Informationen aus den Ländern und vom Bund
- Kontakt zur Chefredaktion, um individuelle Fragen zu stellen
- Zugang zu allen schon erschienen Ausgaben und Arbeitshilfen
