Schwerpunktthema

Sorgen Sie für guten Schutz vor Belästigung

Sexuelle Belästigung ist auch heutzutage immer noch ein weit verbreitetes Problem in den Unternehmen. Um Ihre Kolleginnen und Kollegen (überwiegend handelt es sich nach wie vor um Frauen) vor sexuellen Belästigungen zu schützen, ist in § 3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Schutz vor sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz festgeschrieben.

Friederike Becker-Lerchner

22.11.2024 · 6 Min Lesezeit

Was nach dem Gesetz unter einer sexuellen Belästigung zu verstehen ist

Das Gesetz definiert sexuelle Belästigungen als jedes vorsätzliche sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz verletzt. Nach dem Gesetz gehören dazu vor allem sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen und sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, die die Betroffenen erkennbar ablehnen.

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