Was nach dem Gesetz unter einer sexuellen Belästigung zu verstehen ist
Das Gesetz definiert sexuelle Belästigungen als jedes vorsätzliche sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz verletzt. Nach dem Gesetz gehören dazu vor allem sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen und sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen, die die Betroffenen erkennbar ablehnen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
- konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
- unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber
