Die nächste Anzeige muss bis spätestens 31. März 2025 bei der zuständigen Agentur für Arbeit sein. Achten Sie darauf, dass der Termin in Ihrem Unternehmen nicht übersehen oder vergessen wird.
Ihr Arbeitgeber muss sich selbst kümmern
Auskunft muss jedes Unternehmen geben, das zur Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern verpflichtet ist. Das gilt auch, wenn es nicht ausdrücklich von der Bundesagentur für Arbeit (BA) angeschrieben und mit Anzeigevordrucken versorgt worden ist. Der regelmäßige Versand der Vordrucke um die Jahreswende ist ein zusätzlicher Service der BA für Arbeitgeber, die nach den Daten der BA oder der Integrationsämter im Anzeigejahr potenziell beschäftigungspflichtig für behinderte Mitarbeiter waren.
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