ÜBERSICHT DES MONATS

Sorgen Sie dafür, dass alle Kollegen die Pausen einhalten

Pausen sind im Arbeitsleben unverzichtbar. Das wissen wir im Prinzip alle. Dennoch: Auch ich gerate immer mal wieder in die Situation, dass ich durcharbeite, statt zumindest eine kurze Pause einzulegen. So ergeht es Studien zufolge viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dem sollten Sie als Betriebsrat nicht tatenlos zusehen.

Friederike Becker-Lerchner

16.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Wie Sie bei den Pausen mitbestimmen

Eine Pause ist eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der Arbeitszeit, die der Erholung dient und auf die jeder Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Anspruch hat. Im Rahmen des ArbZG müssen Arbeitgeber daher ihr Weisungsrecht ausüben und bestimmen, wer wann Pausen macht. Dieses Weisungsrecht findet allerdings auch eine Grenze. Und zwar in Ihrem Mitbestimmungsrecht. Als Betriebsrat haben Sie bei Arbeitszeitfragen, also auch bei Pausen, die im Vorhinein festgelegt werden müssen, ein Mitbestimmungsrecht, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

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