SONDERFÄLLE

Sonderurlaub und bezahlte Arbeitsbefreiung nach TVöD

Nach § 28 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) können Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Arbeit freigestellt werden, allerdings unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung. § 29 TVöD regelt wiederum Fälle des bezahlten Freistellungsanspruchs.

Maria Markatou

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein wichtiger Grund liegt z. B. vor, wenn Sie ein Aufbaustudium machen wollen. Möchten Sie Sonderurlaub zur Pflege eines nahen Angehörigen, nehmen Sie sich eine Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz. Diese garantiert Ihnen zumindest besonderen Kündigungsschutz.

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