Gemäß § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der*die Arbeitgebende Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Betriebsärzt*innen haben gemäß § 3 ASiG die Aufgabe, den*die Arbeitgeber*in beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Dabei haben sie insbesondere eine Beratungsfunktion u. a. bei
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