Praxiswissen

So wird Gesundheitsschutz professionell gemanagt

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind dem Gesetzgeber so wichtig, dass er diese Themen nicht allein dem*der Arbeitgebenden und auch nicht allein dem Betriebsrat bzw. der MAV überlässt. Auch wenn Arbeitgeber*in und Mitarbeitende noch so engagiert und aufgeschlossen sind für den Schutz von Arbeit und Gesundheit, sind sie am Ende in der Regel doch nur Laien auf diesem Gebiet. Der Gesetzgeber hat daher zwingend auch den Einsatz von „Profis“ vorgesehen.

Michael Tillmann

24.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Gemäß § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der*die Arbeitgebende Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Betriebsärzt*innen haben gemäß § 3 ASiG die Aufgabe, den*die Arbeitgeber*in beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Dabei haben sie insbesondere eine Beratungsfunktion u. a. bei

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