SCHWERPUNKTTHEMA
So versuchen Arbeitgeber, Betriebsratskosten zu drücken – und so wahren Sie Ihre Interessen
„Ohne Moos, nix los.“ Das gilt auch für die Betriebsratsarbeit. Deren Kosten sind die notwendige Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre gesetzlichen Aufgaben unabhängig wahrnehmen können. Kostenfragen werden in der Praxis häufig zum Konfliktthema. Dabei sind Sie Kostensenkungsstrategien des Arbeitgebers nicht hilflos ausgeliefert. Sie haben gute Chancen, sich zu wehren.
Friederike Becker-Lerchner
28.09.2026
·
6 Min Lesezeit
Arbeitgeber hat Rechte, aber in Grenzen
Die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit trägt nach § 40 BetrVG der Arbeitgeber. Nicht jede Einsparidee ist von vornherein unzulässig. Auch ein Betriebsrat muss die Interessen des Arbeitgebers an einer wirtschaftlichen Betriebsführung berücksichtigen.
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